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AGB

Auf dieser Seite finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) meiner Praxis für Psychotherapie. Die AGB dienen dazu, die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen als Patient und mir als Therapeutin klar und verbindlich festzulegen. Dabei geht es um Themen wie die Terminvereinbarung, Stornierung von Terminen und Kosten der Therapie sowie die Vertraulichkeit Ihrer Daten. Sie dienen dazu, Missverständnisse zu vermeiden und eine transparente Zusammenarbeit zu gewährleisten. Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch und nehmen Sie bei Fragen Kontakt zu mir auf unter: praxis@psychotherapie-rost.de.

§1 Begriffsklärung

Im Folgenden wird für Patientinnen und Patienten für eine bessere Lesbarkeit stets die männliche Form verwendet, wobei jedoch alle Geschlechter (m/w/d) hierbei gleich und gleichberechtigt gemeint sind. Des Weiteren sind mit „Patient“ eine Einzelperson (Kind oder Jugendlicher/e) und /oder mehrere Personen gemeinsam (Eltern, Kind, Jugendliche/r, Familie) gemeint. Frau Dr. Julia Rost wird mit „Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ angegeben.

§2 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Verträge

2.1 Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und dem Patienten als Behandlungsvertrag, soweit zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.2 Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages ist der § 630 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Patient das generelle Angebot der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie annimmt und sich an die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnostik und Behandlung wendet.

2.3 Aus diesem Behandlungsvertrag ergibt sich, dass derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist. Da die Praxis der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie eine reine Selbstzahlerpraxis ist, die nicht mit Dritten wie z.B. Krankenkassen abrechnet, ist der Patient selbst zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

2.4 Mit Online-Buchung eines Termins über die Homepage der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (namentlich: www.psychotherapie-rost.de) gelten die hier genannten AGB als akzeptiert und ein Behandlungsvertrag wird durch das Anklicken der Termin-Buchung verbindlich geschlossen; ein Unterschreiben eines zusätzlichen Behandlungsvertrages durch den Patienten ist daher nicht nötig.

2.6 Der Patient ist zur Gewährung der vereinbarten Vergütung nach jedem erfolgten Termin verpflichtet. Er bekommt hierzu nach dem stattgefundenen Termin eine Rechnung über die erbrachte Leistung. Diese ist bis spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum auf das auf der Rechnung angegebene Praxiskonto der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie zu entrichten.

§3 Inhalt und Zwecks des Behandlungsvertrages

3.1 Die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose, Coaching und Psychotherapie nach eigenem Ermessen und zum Wohle des Patienten anwendet.

3.2 Vor Beginn der Behandlung informiert und berät die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie im Rahmen des kostenpflichtigen Beratungsgesprächs den Patienten über die wirtschaftlichen und fachlichen Vor- und Nachteile bzgl. ihrer Therapiemethoden. Der Patient entscheidet frei über die anzuwendenden Therapiemethoden. Sofern sich der Patient nicht festlegen kann oder will, ist die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Patienten entsprechen. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Therapie kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden; ebenso kann durch die Behandlung eine zeitweilige oder dauerhafte Verschlechterung der Symptomatik /Problematik oder ein Auftreten einer neuen Symptomatik des Patienten nicht ausgeschlossen werden.

3.3 Die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie erbringt ihre Leistungen, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde, in den Praxisräumen und/oder über Videosprechstunde oder Telefon. Die Leistungen dauern je nach Art zwischen 20 bis 50 Minuten. Sollte eine Behandlungseinheit ihren jeweiligen Zeitrahmen aus wichtigen Gründen überschreiten, ist die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie berechtigt, diesen Zeitaufwand entsprechend anteilig abzurechnen.

3.4 Die Behandlung durch die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ersetzt bei anderen /weiteren/ungeklärten oder anderweitig aufkommenden Beschwerden jeglicher Art keine Untersuchung/Behandlung durch einen anderen Facharzt. Der Patient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert selbstverantwortlich oder auf Hinweis /Empfehlung der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in die Behandlung des Hausarztes bzw. eines anderen Facharztes zu begeben.

3.5 Die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie nimmt in ihrer Praxis keine Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen.

§4 Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Eine Behandlung ist jedoch in der Regel nur bei aktiver Mitwirkung des Patienten möglich. Sofern der Patient nicht ausreichend mitwirkt (z.B. indem er für die Behandlung notwendige Informationen nicht erteilt oder andere Gründe) und dadurch das Vertrauensverhältnis nicht oder nicht ausreichend aufgebaut werden kann, ist die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

§5 Honorierung der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

5.1 Die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im 2,3fachen Satz und beträgt derzeit

  • Beratungsgespräch, 20 Minuten (GOÄ 807a, 2,3facher Satz): 53,62 Euro
  • Erstgespräch im Rahmen der Therapie, 50 Min (GOÄ 801a, 812a, 2,3 facher Satz): 167,58 Euro
  • Therapiegespräch Jugendliche/r oder Kind, 25 Min (GOÄ 801a, 812a hälftig, 2,3 facher Satz): 100,55 Euro
  • Bedarfsgespräch, 15 Min (GOÄ 801a, 804a, 2,3 facher Satz): 53,63 Euro
  • Elterncoaching, nach Vereinbarung

Der Patient wird hier und unter dem Punkt „Therapieangebot und Kosten“ direkt auf der Homepage der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie darüber informiert, dass die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie nicht direkt mit Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern abrechnet. Die Honorare sind vom Patienten selbst zu bezahlen. In Ausnahmefällen übernehmen Kassen oder private Zusatzversicherungen die Kosten der Therapie anteilig oder in vollem Umfang, jedoch sind auch im Falle einer positiven Kostenzusage durch Dritte die Honorare unberührt davon durch den Patienten direkt an die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie nach den genannten Kriterien zu zahlen (siehe hierzu auch Punkt 5.6).

5.2 Über das zu zahlende Honorar erhält der Patient eine Rechnung per Email als PDF in passwortgeschützter verschlüsselter Form. Sollte der Patient dies in dieser Form nicht wünschen, muss er dies der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie vor Rechnungsversand mitteilen. In diesem Fall erhält der Patient seine Rechnung in Papierform und auf dem Postweg, wobei er hierbei die Kosten für Ausdruck und Porto zu tragen hat.

5.3 Bei Nichterscheinen des Patienten zu einem vereinbarten Termin ohne vorherige Mitteilung schuldet der Patient der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie unabhängig vom Grund für den Ausfall ein Ausfallhonorar in voller Höhe des Honorars, dass er hätte zahlen müssen, wenn der Termin in Anspruch genommen worden wäre. Ausfallhonorare sind innerhalb von 2 Wochen per Überweisung auf das Praxiskonto zu entrichten; eine entsprechende Rechnung geht dem Patienten per Mail zu.

5.4 Gebuchte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind vom Patienten bis 24 Stunden vor dem Termin abzusagen; in diesem Falle entstehen dem Patienten keine Kosten.

Termine, die erst nach diesen Zeitraum abgesagt werden, werden mit 50% in Rechnung gestellt. Dies erfolgt auch deswegen, da der Patient die Möglichkeit hat, den Termin statt einer Absage für die Gegebenheiten passend abzuwandeln: z.B. Umwandlung des Praxistermins in einen Videosprechstundentermin oder Durchführung des Termins mit weniger Personen oder anderen Personen, als geplant. Hierfür muss sich der Patient bis spätestens 8.00 Uhr morgens am Tag des Termins per Mail (praxis@psychotherapie-rost.de) bei der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie melden; der Termin gilt damit als wahrgenommen und ist trotz Abweichen von der ursprünglich geplanten Terminvariante in voller Höhe zu entrichten.

Falls der Patient von diesen Möglichkeiten keine Nutzung macht, wird 50% des ursprünglichen Honorars als Ausfallhonorar fällig, sofern der Termin nicht anderweitig besetzt werden konnte. In diesem Fall erhält der Patient eine Rechnung per Mail über das hälftige Honorar. Ausfallhonorare sind innerhalb von 2 Wochen per Überweisung auf das Praxiskonto zu entrichten.

5.5 Terminabsagen von Seiten der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sind ohne Angabe von Gründen möglich und werden dem Patienten bis spätestens 8.00 Uhr morgens am Tag des Termins per Mail mitgeteilt. Der Patient ist daher generell aufgefordert, bis 8.00 Uhr morgens am Tag eines Termins seine Mails durchzusehen, ob eine etwaige Terminabsage oder Terminveränderung vorliegt.

Termine, die von Seiten der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie abgesagt werden müssen, werden dem Patienten nicht in Rechnung gestellt. Der Patienten erhält in diesem Fall einen Ersatztermin; Ansprüche an bestimmte Terminzeiten oder Termintage bestehen in diesem Fall nicht.

Falls der Termin von Seiten der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in einer anderen Form als ursprünglich geplant jedoch durchgeführt werden kann (z.B. per Videosprechstunde anstelle in der Praxis), hat der Patienten diese Form zu akzeptieren und den Termin kostenpflichtig wahrzunehmen. Bei Ablehnung dieser veränderten Form wird der Termin dem Patienten voll in Rechnung gestellt.

5.6 Eine Honorarerstattung durch Dritte kann der Patient auf eigenen Wunsch anstreben und bei den entsprechenden Stellen erfragen / beantragen. Die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hat keine Kassenzulassung und rechnet nicht mit Kassen ab; dennoch erfüllt sie fachlich alle Anforderungen für eine Abrechnung mit Drittstellen.

Falls der Patient die Kostenübernahme durch Dritte anstrebt, ist er hier selbst gefordert, sich aktiv um eine Kostenzusage der entsprechenden Stelle zu kümmern; die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist in diesen Prozess an keiner Stelle und zu keiner Zeit involviert. Es besteht keine generelle Möglichkeit, bei der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Schriftstücke für die Antragsstellung bei Dritten anzufordern. Falls dies in Einzelfällen dringend notwendig sein sollte, wird hierfür ein Honorar für das Erstellen des geforderten Schriftstücks nach Umfang und Zeitdauer, berechnet nach GOÄ 2,3 facher Satz, fällig. Zudem ist unabhängig von einem laufenden (noch ergebnisoffenem) Antrag auf Kostenerstattung oder einer bereits erteilten Zusage durch Dritte der Patient immer selbst direkt zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wie unter 2.6 genannt.

5.7 Sind Bescheinigungen (z.B. für Arbeitgeber oder Schule) notwendig und werden diese nicht im Rahmen eines Praxistermins vom Patienten persönlich mitgenommen, so werden diese dem Patienten im Original in Papierform und auf dem Postweg zugestellt, wobei er hierbei die Kosten für Ausdruck und Porto zu tragen hat. Falls von den entsprechenden Stellen akzeptiert (Schule /Arbeitgeber), kann für eine bessere Wirtschaftlichkeit die Bescheinigung als Sammelbescheinigung nach Erfüllen mehrere Termine ausgestellt werden.

§6 Vertraulichkeit der Behandlung

6.1 Die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich einer Diagnose, der Beratungen und/oder der Therapieinhalte sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit diesen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

6.2 Sofern die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, die Daten des Patienten an Dritte weiterzugeben oder sich eine Auskunftspflicht aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ergibt, gilt 6.1 nicht.

6.3 Ferner kann 6.1 ausgesetzt werden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Unterstützung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten bzw. schützen kann.

6.4 Weiterhin gilt 6.1 nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen (z.B. Eltern von minderjährigen Kindern). Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.

6.5 Die Patientendaten und Therapieaufzeichnungen werden in elektronischer Form für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt (gespeichert), soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht.

§7 Datenschutz, Videosprechstunde und Versand von Dokumenten und Rechnungen per Email

7.1 Der Datenschutz von Patientendaten etc. und dessen Regulierung ist unter dem Punkt „Datenschutz“ auf der Homepage der Praxis der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (www.psychotherapie-rost.de) einsehbar. Unter diesem Punkt findet sich auch die „Patienteninformation zum Datenschutz“ nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ gemäß Artikel 30 Absatz 1 DSGVO, welche auch in der Praxis ausliegen.

7.2 Sowohl Beratungs- als auch Therapietermine können online über Videosprechstunden erfolgen. Teilweise kann zudem ein Umschwenken von einem Praxistermin auf ein Videosprechstundentermin u.U. nötig werden (siehe hierzu § 5, Punkte 4 und 5). Durch die Online-Buchung eines Termins über die Homepage der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie akzeptiert der Patient diese Behandlungsform und zeigt desweitern damit an, über die dazu notwendige technische Ausstattung (Internetfähiges Gerät wie Smartphone, Tablet, PC oÄ) mit Videokamera und Mikrofon und das technische Wissen zur Nutzung derselben zu verfügen.

Des Weiteren stimmt der Patient mit der Buchung eines Termins den AGB des in der Praxis der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie verwendeten Praxissoftwareanbieters Tymia zu, der neben der Praxissoftware ebenfalls die von der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie verwendete Online-Videosprechstunde stellt, die verschlüsselt ist und KBV und GKV zertifiziert ist.

Falls der Patient mit der Nutzung einer Videosprechstunde an sich oder der des Anbieters Tymia im Speziellen nicht einverstanden sein sollte, so hat er dies der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie vor Terminbuchung schriftlich unter praxis@psychotherapie-rost.de mitzuteilen; in diesem Fall ist jedoch nicht auszuschließen, dass eine Behandlung unabhängig von freien Kapazitäten u.U. nicht möglich ist.

7.3 Durch die Online-Buchung eines Termins über die Homepage der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie akzeptiert der Patient den Versand von Rechnungen, Mahnungen und therapierelevanter Dokumente (z.B. Anamnesebogen, Therapiehausaufgaben etc.) per Mail. Dieser Versand erfolgt dabei von Seiten der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie stets in der Form eines verschlüsselten und passwortgeschützten PDF, sobald Patientendaten im Dokument enthalten sind.

Zudem erklärt der Patient sich mit Buchung eines Termins über die Homepage einverstanden, die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden für den Fall, dass die Patientendaten beim o.g. Versand von Dritten abgefangen, entschlüsselt und gelesen werden sollten.

Hierbei hat der Patienten jederzeit das Recht, dem Versand per Email zu widersprechen und /oder seine mit Buchung gegebene Zustimmung zur Entbindung von der Schweigeplicht, wie oben beschrieben, zurückzuziehen. Der Widerspruch und die Rücknahme muss dabei schriftlich an praxis@psychotherapie-rost.de gesendet werden.

Falls der Patient generell keinen Versand per Mail wie o.g. möchte, hat er dies der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie vor dem Versand (d.h. während des Termins) mitzuteilen. In diesem Fall erfolgt die Zustellung im Original in Papierform und auf dem Postweg, wobei der Patient hierbei die Kosten für Ausdruck und Porto zu tragen hat.

§8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / des Behandlungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

§9 Sonstige Nebenbestimmungen

9.1 Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

9.2 Der Patient ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

9.3 Der Patient darf keinen Praxistermin wahrnehmen, wenn er eine ansteckende Krankheit hat oder es Anlass gibt, eine ansteckende Krankheit zu vermuten. Alternativ zur Sitzung vor Ort kann immer ein Online-Termin per Videosprechstunde wahrgenommen werden. Die Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie behält sich vor, bei Nichtbeachtung dieses Punktes einen Termin in der Praxis auch im Moment des Terminbeginns noch abzulehnen oder einen laufenden Termin abzubrechen. In diesem Fall der Nichtbeachtung besteht kein Anspruch des Patienten auf einen Ersatztermin.

9.4 Die hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Angebote der Praxis der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, die nicht dem Bereich der Therapie zugehörig sind, wie beispielsweise Coaching im Rahmen des Elternworkshops.

9.5 Die Praxis der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

ist nicht in das kassenärztliche Versorgungssystem mit Bereitschafts- und Notfalldiensten eingebunden. Daher ist keine notfallmäßige telefonische Erreichbarkeit gegeben und es ist keine notfallmäßige Vorstellung in der Praxis der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie möglich.

Bei einem Notfall mit Gefahr im Verzug und/oder lebensmüden Gedanken kann sich der Patient 24h rund um die Uhr beim ärztlichen Notdienst: 116117 oder bei der 24h-Telefonseelsorge (kostenfreier Anruf): 0800-1110111 oder 1110222 oder 116123 melden oder sich jederzeit in der Notaufnahme eines jeglichen Krankenhauses oder in einer Bereitschaftsdienstpraxis vorstellen.

Dr. med. Julia Rost, 01.05.2025