Als Verhaltenstherapeutin und systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin biete ich Hilfestellung für:
Die systemische psychotherapeutische Haltung geht davon aus, dass jegliches Verhalten und Erleben der Kinder oder Jugendlichen immer nur in Wechselwirkung mit dem sozialen Umfeld (Familie, Freundeskreis, Kindergarten, Schule etc.) entsteht und besteht. Daher sind auch gezeigte Probleme oder Auffälligkeiten nur gemeinsam mit allen Beteiligten zu erarbeiten, zu sehen und zu lösen. Die Eltern sind somit aktiv in die Problemlösung eingebunden: bei den Kindern voll, bei den Jugendlichen je nach den vorliegenden Bedingungen (Kontext, Alter, Problematik etc.).
Jugendliche entwickeln neben den gerade beschriebenen Wechselwirkungen zudem in dieser Zeit des Heranwachsens ihre eigene Persönlichkeit. Die körperliche und psychische Entwicklung wird ersichtlich, ebenso wie Veränderungen im Sozialverhalten. Es ist eine spannende, manchmal aufreibende und sicherlich nie langweilige Zeit- für die Jugendlichen und die Familie! Doch was ist hier „normal“, was geht darüber hinaus? Hierbei könnte zumindest etwas die grobe Richtschnur helfen: wenn der/die Jugendliche unter bestimmten Gedanken, Gefühlen, Veränderungen oÄ leidet und es ihm/ihr damit nicht mehr gut geht, also sich ein Leidensdruck entwickelt hat oder die Eltern und Familie von „Außen“ ein „Leiden“ beobachten können, sollte man darüber nachdenken, ob man zumindest einmal eine unbeteiligte Fachperson für eine Einschätzung zu Rate zieht.
Problematiken / Schwierigkeiten der Kinder oder Jugendlichen
können sein…
Manchmal gibt der Kindergarten oder die Schule den Hinweis an die Eltern, über eine fachliche Hilfe nachzudenken.
Es gibt vielfältige (gute) Gründe, gemeinsam als Familie Unterstützung anzunehmen.
Gut zu wissen:
Meine Behandlungsangebote finden in der Praxis, telefonisch und per Videosprechstunde statt. Dafür benötigen Sie neben einer guten Internetverbindung einen Computer oder ein mobiles Gerät mit Mikrofon, Lautsprecher und einer Webcam, zudem eine ruhige und ungestörte Umgebung
Bedarfsgespräche
Gerne können Sie bei mir bei Bedarf einzelne Termine sowohl für Kinder, als auch Jugendliche oder für Sie selbst als Eltern buchen.
Vielleicht brauchen Sie ab und an ein Gespräch zur Entlastung oder eine einmalige generelle Beratung? Auch Intervall-Gespräche für Kinder und Jugendliche bieten sich an, wenn es immer wieder zu schwierigen Phasen oder zur Destabilisierung kommen sollte. Oder Sie haben bereits für Ihr Kind einen anderen Therapieplatz in Aussicht, benötigen aber akut schon ein paar Gespräche?
Ich biete daher aus diesen Gründen an, dass Sie (je nach Kapazität) mehrfach einzelne Termine für ein Gespräch bei mir buchen können, die als Akut- und Krisengespräche, als auch Überbrückungsgespräche dienen. Bitte beachten Sie aber, dass diese Einzelgespräche nicht mit einer psychotherapeutischen Behandlung gleichzusetzen sind, da wir in diesem Fall kein Therapieziel etc. formulieren und u.U. große zeitliche Abstände zwischen den einzelnen Gesprächsterminen liegen können.
Gut zu wissen:
Jugendliche, Eltern und u.U. Kinder bekommen „Hausaufgaben“. Dies sind Übungen, Aufforderung zu Beobachtung oÄ, die wir in der Therapie besprochen haben und die im gewohnten Umfeld bis zur nächsten Stunde erprobt werden sollen
Elterncoaching
Wenn Sie als Eltern das Gefühl haben sollten, an „manchen Stellen“ im Umgang mit ihrem Kind (< 12 Jahre) nicht weiter zu wissen bzw. wenn es konkrete Probleme geben sollte, die Sie belasten und die Sie lösen möchten, können wir gerne Ihre Sorgen in meinem Elterncoaching angehen. Hierfür lasse ich meine Erfahrung als ausgebildete Triple-P-Therapeutin (Positive Parenting Programm) einfließen.
Dies ist ein seit über 40 Jahren etabliertes und von der WHO empfohlenes Elterntrainingsprogramm zur Stärkung der elterlichen Kompetenz, welches sich in der Praxis und in vielen großen Studien herausragende Ergebnisse erzielen konnte und bereits tausenden von Eltern weltweit helfen könnte.
Probleme /Schwierigkeiten des Kindes oder mit dem Kind, die wir in meinem Workshop gemeinsam angehen, könnten sein…
Da meine Praxis eine privatärztliche Praxis ohne Kassensitz ist, ist für Sie als Patienten verständlicherweise die Frage nach einer Übernahme der Kosten wichtig. Hier möchte ich Sie aber gern darauf hinweisen, dass auch bei einer privatärztlichen Praxis wie meiner die Krankenkassen die Kosten übernehmen (können), wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Das Beratungsgespräch bei mir müssen Sie selbst zahlen, da Beratungsgespräche nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Sie erhalten dazu gemäß meiner AGB eine Rechnung in verschlüsselter (passwortgeschützter) Form per Email.
Beratungsgespräch, ca 20 Minuten (GOÄ 807a, 2,3facher Satz): 53,62 Euro
Die Beratung steht am Anfang und ermöglicht Ihnen und mir eine Einschätzung der aktuellen Situation und die Beantwortung der Frage, ob eine Therapie angezeigt ist –oder nicht!- und wenn ja, wo (bei mir? oder ist vielleicht einer anderen Einrichtung?) und in welcher Form und welchem Umfang sie stattfinden sollte.
In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, Verständnis zu haben, dass trotz Feststellung eines Bedarfs Ihres Kindes nach einer Therapie eine psychotherapeutische Behandlung bei mir nur dann möglich ist, wenn ich dafür zum Zeitpunkt der geklärten Kostenübernahme (siehe folgender Punkt) freie Kapazitäten habe.
Bei einer gemeinsamen Entscheidung für eine psychotherapeutische Akutbehandlung in meiner Praxis ergeben sich folgende Möglichkeiten:
Die Selbstübernahme der Kosten hat für Sie den Vorteil, dass Sie ohne weitere Formalitäten das Psychotherapieangebot bei freien Plätzen in Anspruch nehmen könne und dass in diesem Fall keine Weitergabe von Patientendaten an die Krankenversicherung erfolgt, d.h. die Termine und auch Diagnosen Ihres Kindes werden bei Ihrer Krankenkasse nicht erfasst. Die Kosten meiner Therapieangebote richten sich dabei nach den gängigen Sätzen der Gebührenordnung für Ärzte (regulärer 2,3facher Satz); die Anzahl der Therapiestunden wird individuell vereinbart:
Erstgespräch (Akutbehandlung), 50 Min (GOÄ 801a, 812a, 2,3 facher Satz): 167,58 Euro
Therapiegespräch (Akutbehandlung) Jugendliche/r oder Kind, 25 Min (GOÄ 801a, 812a hälftig, 2,3 facher Satz): 100,55 Euro
Die Kostenübernahme durch die private Krankenkasse ist in der Regel problemlos möglich. Es gibt wenige Tarife, in denen nur Basisleistungen enthalten sind, die Psychotherapie als Leistung ausgeschlossen haben.
Fragen Sie aber dennoch zu Ihrer Absicherung bitte Ihre private Krankenversicherung vorab, ob sie die Kosten für eine „ambulante anzeigepflichtige, aber antragsfreie Akutbehandlung (Verhaltenstherapie) von bis zu 12 Stunden durch eine ärztliche Psychotherapeutin“ übernimmt. Dieser Wortlaut ist dabei bei der Anfrage wichtig!
Falls Ihre Kasse einen Kostenvoranschlag wünscht, kann ich Ihnen diesen problemlos in verschlüsselter (passwortgeschützter) Form per Email zukommen lassen.
Die Behandlung kann beginnen, sobald Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten zugesichert hat und ich freie Kapazitäten habe.
Die Behandlung kann beginnen, sobald Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten zugesichert hat und ich freie Kapazitäten habe.
Die Kosten für einzelne Bedarfsgespräche werden meist nicht von den Kassen übernommen, wobei eine Anfrage bei den Kassen immer einen Versuch wert ist! Ich rechne diese standardmäßig nach dem Kassensatz der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte, regulärer 2,3facher Satz) ab.
Elterncoaching werden nie von den Kassen übernommen. Die Dauer und Vergütung eines Coachings werden individuell vereinbart, meist sind es 4 Termine, bei erhöhtem Bedarf auch mehr.
Bedarfsgespräch, 15 Min (GOÄ 801a, 804a, 2,3 facher Satz): 53,63 Euro
Elterncoaching: individuelle Vereinbarung